Wahre Inklusion

Wo?

 

Am 13. November 2013 war der erste Inklusionstag im Austrian Center. Inklusion und ein gemeinsames Miteinander von behinderten Menschen und nicht behinderten Menschen ist ein sozial und gesellschaftlich brisantes, Thema – sowohl in der Wirtschaft, als auch in der Bildung oder im Alltag.

Inklusion – und damit ein gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen in der Gemeinschaft – wurde in der Behindertenrechtskonvention 2008 verankert. Die österreichische Bundesregierung beschloss die Umsetzung dieser Konvention 2012 im sogenannten „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020“. Die politischen Rahmenbedingungen scheinen also gesetzt – dennoch muss Inklusion nun auch tatsächlich gelebt werden. Die Einrichtung des Inklusionstag im Austria Center war barrierefrei. Dort gab es Tische zum Sitzen und Stehtische. Es war gut.

Um 16.00 Uhr war der Auftritt von DanceAbility angesetzt. Der Auftritt von DanceAbility begann Zeit verzögernd um 16.30 Uhr. Die Workshops der Veranstaltung dauerten länger.

 

Der erste Workshop lautete Barrierefreiheit in der Arbeitswelt.

 

Der zweite Workshop lautete Barrierefreiheit in der Bildung.

 

Der dritte Workshop lautete Barrierefreiheit im Alltag.

 

Der vierte Workshop lautete Barrierefreiheit in der Politik.

 

DanceAbility bekam ein großes Publikum. DanceAbility lud das Publikum zu tanzen ein. 

 

Nach dem DanceAbility Auftritt  um 18.20 Uhr begann eine Podiumsdiskussion „Gelebte Inklusion – Vision oder Realität“ mit der Vize Europameisterin und Vize-Paralympicssiegerin

Die  Moderatorin stellte der Vize-Paralympicssiegerin Fragen über ihren Sport Tischtennis.

Die  Moderatorin stellte dem Blogger und Autor Fragen über sein Leben mit persönlicher Assistenz. Interessant war für die Moderatorin die Behinderung und Tagesablauf des  Bloggers und Autors. Die  Moderatorin stellte dem Blogger und Autor unbewusst ein paar intimen Fragen über sein Leben.

Manche behinderten Leute verließen die Veranstaltungen. Es waren wenig behinderten Leute aus Vereinen, Behinderten-Institutionen auf der Veranstaltung. Die Veranstaltung war gut, aber es zu wenig Inklusion.

 

Zurück?

 

Jeder Mensch ist Gleich. Das Recht auf ein „selbstbestimmtes Leben der behinderte Menschen. Auf dieser Welt gibt es sehr viele behinderte Menschen.

Es gibt Menschen mit einem niedrigen Unterstützungsbedarf und es gibt Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf. Manche behinderte Menschen bekommen persönliche Assistenz, die einige wichtige Bestimmungen erfüllen müssen.

- Wienerin oder Wiener zu sein.

- in eine eigene Wohnung zu leben, alleine zu leben.

- Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7

- Begünstigte oder Gleichstellung

- erwerbsfähiges Alter, d.h.: 

Sie haben eine Arbeit oder streben eine an,

Sie sind in Ausbildung oder streben eine Ausbildung an,

Sie beziehen eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension,  

Sozialhilfe, Notstandshilfe, eine Dauerleistung oder Arbeitslosengeld (ALG) oder Kindergeld.

- Keine Sachwalterschaft

- Hohe Selbstverwaltungskompetenz

Anleitungskompetenz

Personalkompetenz

Organisationskompetenz

Raumkompetenz

Finanzkompetenz

-kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie

 zB. vollbetreutesWohnen, Regelfahrtendienst, Beschäftigungstherapie,

 Tagesstruktur in der Mann oder Frau sich meist langweilt.

 In manchen Institutionen werden auch die  behinderten Menschen nach ihrer Behinderung eingestuft.  Behinderte Menschen werden dadurch in ihrer Entwicklung und Weiterentwicklung behindert. „Das kannst du das nicht“ kommt manchmal in Institutionen vor. Das ist ein Zeit und Personalmangel. In Institutionen ist der Betreuungsschlüssel zu klein. In Institutionen sind zu viele behinderte Menschen und zu wenig Betreuung,

 

Ich wünsche mir:

 

 

* dass Die Politik UNS akzeptiert,

* dass cerebrale spastische Menschen ihre Traumberufe bekommen,

* dass die Regeln für Plegegeldergänzungeseistung (PGE) ein Menschenrecht 

werden in allen Ländern und das für alle behinderten Menschen 

* mehr Wahlmöglichkeiten für behinderte Menschen wo oder mit wem behinderte 

Menschen wohnen 

* dass es die Sonderschulen nicht mehr gibt

* keine Spenden für behinderte Menschen (außer behinderte Menschen bitten 

selber um Finanzierung)

* den Paradigmenwechsel

DANKE

 

Legaler Kindsmord

Forscher rechtfertigen Tötung Neugeborener

 

 

Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung.

 

Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“, argumentieren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“. Mütter und Väter sollen deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling töten zu lassen, finden die Forscher.

Mit ihren Thesen lösen die Wissenschaftler weltweit große Empörung aus. „Folgen wir dieser Argumentation, dann ist es uns in Zukunft auch egal, wenn eine Mutter ihr Kind mit eine Decke erstickt“, sagt Trevor Stammers, Direktor am St. Marys University College in London.

Die Autoren setzen Neugeborene und Föten gleich, da beiden „noch die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen.“ Ein Baby habe genau wie ein Fötus noch keinen „moralischen Status als Person“. Deshalb sei das Töten eines Babys auch nichts anderes als eine Abtreibung im Mutterleib. „Sind die Umstände nach der Geburt so, dass sie eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, dann sollte die Abtreibung auch nach der Geburt noch möglich sein“, sagen die Wissenschaftler.


 

Babys seien oft eine zu große Belastung

 

Guibilini und Minerva fordern, dass Eltern das Leben ihres Babys beenden lassen dürfen, wenn sie sich überfordert fühlen und „wirtschaftliche, soziale oder psychologische Umstände“ es ihnen unmöglichen machen, sich um ihr Kind zu kümmern. „Ein Kind zu haben, kann für manche Frauen eine unerträgliche psychische Belastung bedeuten.“ Beispielsweise wenn der Partner die werdende Mutter in der Schwangerschaft verlasse oder sich nach der Geburt herausstelle, dass das Baby behindert ist.

 

Das Down-Syndrom etwa werde nur in 64 Prozent der Fälle pränatal diagnostiziert. „Wird die Behinderung nicht erkannt, haben Eltern keine andere Wahl als das Baby zu behalten, obwohl sie das vielleicht nicht gemacht hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten“, sagen Guibilini und Minerva. „Die Erziehung eines Kindes mit Down-Syndrom kann für die Familien und die Gesellschaft belastend sein.“ Vor allem finanzielle Probleme würden dabei eine Rolle spielen.


www.focus.de/familie/geburt/forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener-legaler-kindsmord_id_2450059.html

 

Diagnose Down-Syndrom

Neun von zehn Frauen treiben ab

KARLSRUHE. Menschen mit Down-Syndrom kennt irgendwie jeder. Sie lachen uns von Plakaten an, scheinen sehr präsent. Die vorgeburtliche Diagnostik zielt aber vor allem auch auf diese Behinderung. Ein merkwürdiger Gegensatz.
                                                                  Ein Baby mit Down-Syndrom. Foto: Himileanmedia /  Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
                                                                  Ein Baby mit Down-Syndrom. Foto: Himileanmedia / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
 

Irma ist jetzt ein Jahr alt. Als ihre Mutter Susanne Schulz wenige Tage nach der Geburt den Begriff «Down-Syndrom» googelte, gab es wegen des bevorstehenden Welt-Down-Syndrom-Tags – der am 21. März begangen wird – besonders viele aktuelle Einträge. Geholfen bei der Bewältigung der Diagnose hat ihr die Recherche nicht. «Man kann sich auch totgoogeln», sagt sie und hält ihre kleine dunkeläugige Tochter fest im Arm. Irma ist ein bisschen müde. Ihren Kopf halten kann sie noch nicht so gut, sich drehen auch nicht. Dass das kleine Mädchen das Chromosom 21 drei- statt zweimal besitzt und damit das Down-Syndrom hat, wussten ihre Eltern vor der Geburt nicht.

Susanne Schulz gehörte nicht in die Risikogruppe der Spätgebärenden ab 35. Und auch nicht jede ältere Schwangere lässt ein sogenanntes Erst-Trimester-Screening oder eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen. Steht die Diagnose «Trisomie 21» oder eine andere geistige Behinderung aber im Raum, lassen laut einer aktuellen Schweizer Untersuchung neun von zehn Frauen das Kind abtreiben. «Es gibt unglaublich viel Angst vor Chromosomen-Anomalien», sagt die Humangenetikerin Elisabeth Gödde. «Das Risiko wird völlig überschätzt.» Nur bis zu vier Prozent aller Babys hätten überhaupt irgendeine Anomalie – und genetisch bedingt sei davon nur ein Bruchteil.

«Das Down-Syndrom ist der Prototyp für die Katastrophe», sagt Gödde, Leitende Ärztin an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln. «Bei aller Aufgeklärtheit: Es ist eine völlig verkehrte Welt.» Das Risiko, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, stehe in keinem Verhältnis zu den diesbezüglichen Ängsten werdender Eltern.

Gleichzeitig sind «Downies», wie sie sich selbst gelegentlich nennen, nach Worten von Elzbieta Szczebak vom Deutschen Down Syndrom Info-Center «sehr gute und dankbare Sympathieträger» auf Bildern und Plakaten, wann immer es um Themen wie Behinderung und Inklusion geht. Bis zu 50 000 Menschen mit Down-Syndrom leben derzeit in Deutschland.

Um ihre Förderung und gesellschaftliche Akzeptanz ist es inzwischen recht gut bestellt. «Im Vergleich zu früher leben wir auf einer Insel der Glückseligkeit», sagt Bernd Breidohr, der vor 15 Jahren den ersten Karlsruher Arbeitskreis Down-Syndrom gründete. Der 68-Jährige ist Vater eines inzwischen 41 Jahre alten Sohnes mit Trisomie 21. René kann lesen und schreiben, er arbeitet in einem Lebensmittelladen, hat eine Freundin.

Niemals hätte er seinen Sohn hergeben wollen, sagt Breidohr. Aber die Zeit nach seiner Geburt sei schwer gewesen. «Wir hatten keinen Ansprechpartner, keine Hilfestellung, nichts.» Heute sei das anders. «Wer sein Down-Kind fördern will, der findet viele Angebote.» Die einjährige Irma etwa geht zur Logopädie, zur Physiotherapie und hat die Zusage für einen Inklusions-Kita-Platz.

Die immer ausgefeiltere pränatale Diagnostik sehen manche Experten mit Argwohn. «Ohne es moralisch bewerten zu wollen: Es ist jedenfalls nicht im Sinne des Kindes. Leben will leben», sagt der Kinderarzt Matthias Gelb, selbst Vater eines 25 Jahre alten Sohnes mit Down-Syndrom und Leiter der Sprechstunde Down-Syndrom am Olgahospital Stuttgart. Die Eltern stürzt das Warten auf ein Ergebnis oft in leidvolle Ungewissheit, nach einem Abbruch drohen lang währende Schuldgefühle.

Ganz neue Risiken sehen Experten bei den seit einiger Zeit erhältlichen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Bluttests (NIPT). Eine mütterliche Blutprobe kann damit auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus untersucht werden. Erlaubt ist die Suche nach den Trisomien 21, 18 und 13, Klinefelter- und Turner-Syndrom sowie Triple-X- und XYY-Syndrom – möglich wären aber auch weiter reichende Untersuchungen. Kritiker befürchten, dass zunehmend der Wunsch entstehen wird, nach ganz speziellen Erbgut-Eigenheiten des Embryos zu suchen. Klare Regeln seien nötig, um dem so weit wie möglich Einhalt zu gebieten.

Eine Trisomie hat in Deutschland nach wie vor jedes 600. bis 700. Kind: Es gibt wegen der zunehmend genutzten Früherkennungsmethoden zwar mehr Abbrüche, aber auch immer mehr ältere Mütter mit höherem Risiko für eine Erbgutstörung des Embryos. Genaue Statistiken etwa zu den Befunden bei medizinisch indizierten Abtreibungen gebe es in Deutschland nicht, sagt Gödde.

Susanne Schulz will sich auch bei einer zweiten Schwangerschaft nicht testen lassen. Zwölf Monate Leben mit Irma und dem Down-Syndrom liegen hinter ihr. Eine schwere Herz-Operation hat die Kleine gut überstanden, ebenso einen Herzstillstand und die anschließende Reanimation. Die 32-Jährige freut sich über ihr Kind und zeigt stolz ein kleines Handy-Video mit einer laut lachenden Irma auf dem Wickeltisch. «Einfach alles auf sich zukommen lassen», sagt Schulz. Angst macht ihr vor allem ein Gedanke: «Dass Irma irgendwann mal ausgelacht wird.»  Anika von Greve-Dierfeld, dpa

Zum Bericht: Mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der „Fall Henri“ spaltet Deutschland

 

www.news4teachers.de/2015/03/diagnose-down-syndrom-neun-von-zehn-frauen-treiben-ab/

 

 

Kind mit Down-Syndrom auf der Realschule

Mutter kämpft um Inklusion – auch vor Gericht

 

STUTTGART. Wie viel Sinn macht es, ein geistig behindertes Kind auf eine Realschule zu schicken? Für die Mutter, eine Rechtsanwältin, stellt sich diese Frage offenbar nicht: Sie klagte auf Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter – und bekam in zwei Instanzen recht. Der Streit vor Gericht geht weiter. Die Lehrer der Realschule sorgen derweil mit immens viel Engagement dafür, dass die Fünftklässlerin Tamina angemessen gefördert wird. Doch: Können sie das auf Dauer leisten? 

 

In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Tamina streckt den rechten Arm in die Höhe und spreizt zwei Finger ab. Die Kinder der Klasse 5a der Rottenburger Realschule im Kreuzerfeld sollen Mathelehrerin Katharina Steffen zeigen, wie viele Symmetrie-Achsen ein Quadrat hat. Die geistig behinderte Tamina Teufel liegt richtig – anders als einige ihrer nicht-behinderten Klassenkameraden. In Geometrie kann das Mädchen mit Down-Syndrom mit ihren Klassenkameraden mithalten. Es faltet buntes Papier an den Achsen und schreibt mit Hilfe von Schulassistentin Jessica Spangenberg das Wort «Symmetrie-Achsen» in sein Heft. Während der Übung suchen auch einige der 24 Klassenkameraden den Kontakt zu dem Kind, sie sprechen mit ihr, stellen Fragen. Aus Sicht von Spangenberg ist Tamina gut in die Klasse integriert: «Sie wird nicht mehr oder weniger diskriminiert als ihre Klassenkameraden.»

Die Realschule hat sechs Jahre nach Aufnahme körperbehinderter Kinder mit der Inklusion von Tamina Neuland betreten. Ähnlich wie der geistig behinderte Henri aus Walldorf hat auch Tamina überregionale Aufmerksamkeit erregt: Taminas Mutter, Tatjana Teufel, und der Landkreis Tübingen liegen wegen der Kosten für die Schulassistenz im Clinch. Die kämpferische Rechtsanwältin hat auf Übernahme der Kosten der Schulbegleitung durch den Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe geklagt und in den ersten zwei Instanzen gesiegt. Der Rechtsstreit hat wie der Fall Henri Präzedenzcharakter, denn zum kommenden Schuljahr entfällt die Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg.

Eltern erhalten damit das Recht, für ihre behinderten Kinder zwischen der Sonderschule und einer allgemeinen Schule zu wählen. Von den rund 52.000 behinderten Schülern in Baden-Württemberg sind mehr als 9.000 (Schuljahr 2013/14) geistig behindert. Nach den Förderschülern mit massiven Lernproblemen ist das die größte Gruppe der Schüler mit Handicap. In einem Schulversuch schickten gut ein Viertel der Eltern ihre behinderten Kinder auf eine allgemeine Schule. Tatjana Teufel hatte in Rottenburg – obwohl die Stadt nicht zu einer der fünf Modellregionen gehört – die Wahl zwischen Gymnasium und Realschule für ihre Tochter.

Der Familie von Henri ging es um den Besuch der Wunschschule, in diesem Fall des Gymnasiums, in das Klassenkameraden des Jungen mit Down-Syndrom wechselten. Dies verweigerte das Kollegium, obwohl nach den Vorstellungen von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) eigentlich jede Schule und jede Schulart inklusiv sein soll. Aber auch im Gesetz wird stehen, dass Eltern keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule haben.

Tatjana Teufel will durchsetzen, dass ihr Mädchen die Unterstützung erhält, die ihm und voraussichtlich vielen anderen Kindern mit geistiger Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule erst ermöglicht. Mit ihrer Klage auf Erstattung der Kosten für die Schulassistenz will Tatjana Teufel ein Signal setzen für inklusive Beschulung: «Tamina braucht nicht den Schutzraum mit Kleinklassen der Sonderschule, sie braucht viele Kinder um sich, muss mittendrin sein.» Sie fügt hinzu: «Inklusion ist nichts Künstliches, sondern Normalität.»

Der Landkreis, dessen Landrat Joachim Walter (CDU) auch Präsident des Landkreistages ist, will wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles vor das Bundessozialgericht ziehen. Walter sieht das Land in der Pflicht, die Kosten für die Schulassistenz zu übernehmen. Sie gehöre zum pädagogischen Kernbereich der Schulen und liege damit in der Verantwortung des Landes. Dieses wiederum will zwar für die Lehrkräfte aufkommen, argumentiert aber, dass die Schulassistenz nichts mit Pädagogik zu tun habe und deshalb in die finanzielle Verantwortung der Kommunen falle.

Das Landessozialgericht gab Taminas Mutter Mitte Februar Recht: Die Schulbegleiterinnen hätten dem Mädchen «gerade keine Lehrinhalte vermittelt». Es seien «lediglich unterrichtsbegleitende unterstützende Leistungen» erbracht worden. Damit handele es sich um Eingliederungshilfe, für die der Kreis aufkommen müsse. Dieser übernimmt aus Rücksicht auf die betroffenen Familien die anfallenden Kosten, ohne aber eine Rechtspflicht anzuerkennen. Im vergangenen Jahr waren das insgesamt 100 000 Euro für sieben geistig behinderte Schüler. Für das älteste der Kinder, Tamina, fielen 19 000 Euro an. Hinzu kamen 215 000 Euro für die Unterstützung mehrfach- und körperbehinderter Kinder.

Das Selbstverständnis von Heilerziehungspflegerin Spangenberg gibt dem Land Recht: «Ich bin dafür da, dass Tamina die Aufgaben bewältigen kann, aber nicht für die Lerninhalte.» Sie sei keine Lehrerin. «Das will ich auch nicht.» 27 Stunden in der Woche geht sie Tamina zur Hand, richtet ihr Material, unterstützt sie beim Buchstabieren, hilft ihr, sich im Schulhaus zurecht zu finden, und betreut sie bei Ausflügen oder im Sportunterricht. Für die junge Frau ist das eine schwierige Balance zwischen Nähe und Distanz. «Ich darf Tamina nicht zu sehr auf die Pelle rücken, ich bin ja kein Bodyguard.» Allerdings liegt bei ihr die Aufsichtspflicht für die Fünftklässlerin.

Sie ist nicht die einzige Unterstützung für das Mädchen mit den langen dunkelblonden Haaren. Acht Unterrichtstunden pro Woche kommt Sonderpädagogin Sabine Seitz in die 5a, die sich – anders als Spangenberg – ausschließlich um die Vermittlung des Stoffes kümmert. Taminas Mutter erläutert: «Der Streit mit der Kommune geht darum, dass der Landkreis der Sonderpädagogin eine umfassende Verantwortung und damit dem Land auch die gesamte finanzielle Zuständigkeit zuschreibt.»

Seitz setzt einen ganz anderen Schwerpunkt als Spangenberg. Sie sei dafür da, das Lernprogramm der Klasse an die Fähigkeiten und Bedürfnisse von Tamina anzupassen. So sollten beim Thema Märchen alle Schüler eine eigene Fantasiegeschichte aufschreiben. Tamina dachte sich ebenfalls ein Märchen aus, nur brachte es Seitz dann für sie zu Papier. Bei Diktaten erhält sie kleinere Texte mit Hilfen. Auch andere Schüler profitieren von den unterschiedlichen Aufgabenniveaus. Sonderpädagogin Seitz erläutert: «Ich versuche Möglichkeiten einzusetzen, die auch für schwache Schüler sinnvoll sind.» Auch Schulleiter Rolf Pfeffer sieht großen Nutzen des selbstverständlichen Umgangs mit Tamina für ihre Mitschüler. «Sie lernen Respekt und Wertschätzung gegenüber Behinderten.»

Während das Kollegium des Walldorfer Gymnasiums den inklusiven Unterricht für Henri ablehnte, haben die Rottenburger Lehrer sich getraut. Allerdings nicht ohne Bedenken, räumt Schulleiter Rolf Pfeffer ein. «Anfangs war das Kollegium sehr skeptisch. Die Kollegen fragten: Können wir das leisten? Was wird erwartet? Können wir den Ansprüchen des Kindes gerecht werden?» Außerdem wurde der Mangel an Erfahrung und Qualifikation für die Aufgabe moniert.

Klassenlehrerin Ute Schuler aber ging die Sache pragmatisch an und sagte: «Wir können das probieren.» Mittlerweile sind auch ihre Kollegen davon überzeugt, dass Schulers unvoreingenommenes Engagement erfolgreich ist. Die Pädagogin freut sich über die Fortschritte ihrer Schülerin: «Es beglückt mich, dass Tamina sich kürzlich getraut hat, an der Tafel unter ein zusammengesetztes Schlangenwort die richtigen Silben zu malen. Das ist wirklich großartig.»

Damit, dass die Inklusion für sie mehr Aufwand bedeutet, will Schuler kaum herausrücken. Das habe sie schließlich zuvor gewusst. Aber das Ministerium dürfe davon nicht ausgehen, das Lehrer ihre Freizeit für die Inklusion opfern: «Auf Basis ehrenamtlicher Arbeit kann das Inklusionsgesetz nicht umgesetzt werden.» Auch Pfeffer zeigt sich noch ein wenig hilflos. Er hofft auf eine Durchführungsverordnung, um die Inklusion in der Schulpraxis stemmen zu können.

Das Megaprojekt Inklusion an Schulen beginnt gerade erst. Ob es gelingt, hängt auch von ambitionierten Pädagogen wie Ute Schuler ab. Schon stellt sich die Frage, wie es für die behinderten jungen Menschen nach der Schule weitergeht. Will man von Tamina wissen, wie sie sich ihre Zukunft vorstellt, erhält man eine klare Antwort: «Ich will Lehrerin werden.» Mutter Teufel ist da weit zurückhaltender: «Wir machen einen Schritt nach dem anderen, wer weiß was im Endeffekt möglich ist.» Julia Giertz, dpa

Zum Bericht: Mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der „Fall Henri“ spaltet Deutschland

 

www.news4teachers.de/2015/03/kind-mit-down-syndrom-auf-der-realschule-mutter-kaempft-um-inklusion-auch-vor-gericht/

 

 

Verachtet werden, kann man sich im Heim nicht leisten

Veröffentlicht am Dienstag, 3. Februar von 2015 von Ottmar Miles-Paul

 

 

 

Berlin (kobinet) "verachtet werden, kann man sich im heim nicht leisten", so bringt Martin Hackl seine Erfahrungen als Mensch mit sehr hohem Unterstützungsbedarf auf den Punkt. Für die abschließende Podiumsdiskussion der Fachtagung "Mehr Teilhabechancen für Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf - Anforderungen an ein modernes Teilhaberecht", die am 29. und 30. Januar in Berlin stattfand, hatte Martin Hackl Texte der letzten Jahre vorbereitet.

Leider war es Martin Hackl bei der gemeinsamen Fachtagung der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) und der Deutschen Gesellschaft für Seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB) nicht wie ursprünglich geplant selbst möglich, an der Tagung teilzunehmen. Er macht derzeit eine Reha nach schweren gesundheitlichen Problemen. So trug Susanne Göbel, die ihn bei der Podiumsdiskussion unterstützen sollte, die mit Unterstützter Kommunikation erstellten Texte von Martin Hackl vor.

Im September 2014 hatte Martin Hackl, der im Projekt "Mut zur Inklusion machen" von Mensch zuerst mitmacht, bei einem zu seiner Sicht über die UN-Behindertenrechtskonvention, die er in der Einrichtung, in der er über 40 Jahre gelebt hat, im Rahmen des Projektes organisiert hatte, geschrieben: "bedenkt alle was passiert wenn ich jemandem nicht erlaube zu mir zu kommen. ich muss es erlauben sonst hassen sie mich als arrogant und stur. verachtet werden kann man sich im heim nicht leisten. ich bin nicht überall dabei. ich möchte öfter dabei sein wenn die mitarbeiter diskutieren. es geht um mein leben hier."

Im Mai 2014 hat Martin Hackl zur Inklusion geschrieben: "nicht suchen muss man die vielfalt sondern wahrnehmen und akzeptieren. das ist inklusion. jedem zuteilen was ihn glücklich macht. kennenlernen ändert die fremdheit aber nicht das anderssein. mit genügend respekt angesprochen werden. ich sage einer der behindert aussieht ist genauso wichtig wie angela merkel." Und weiter: "monate sind hier wie jahre. ich teste was. lohnt sich es anzufangen oder nicht. ich beginne immer neu. ohne zuversicht ist leben eine tagesgeschichte und muss darum stets fordernd sein. werten hat keinen sinn für mich. ich kann nur jeden tag meine gefühle abends abhaken. herrlich bereit sein ist meine aufgabe im leben und den augenblick nutzen."

Im März 2014 schrieb Martin Hackl: "wer hier lebt erlebt auch den stress. ich beobachte gut wieviel last die [Mitarbeiter] täglich haben. die last ist intern. man möchte entlasten. meine lösung ist mathematisch. mehr personen mehr arbeit. ich versuche arbeit zu ersparen."

Bereits während des Sommercamps für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen im Jahr 2006 hatte Martin Hackl seine Situation mit der Überschrift "morgen packe ich mich wieder in die einrichtungswundertüte" geschrieben:

"morgen packe ich mich wieder in die einrichtungswundertüte. das heisst leben mit zwei lange entstandenen ichs. ein ich lebt die pläne die für mich geschrieben sind. ein ich benutzt die pausen um die fehler auszubessern die mich verändern. deshalb sind die langen leeren zeiten wichtig.

ich rechne

4 stunden täglich damit ich überlebe – essen und pflege

1 stunde täglich mit schweigsamen wgbewohnern – ich stehe irgendwo zufällig rum

1 stunde fördern was meinem körper gut tun soll – ich liege irgendwie herum

1 stunde täglich bildung durch fernsehroulette und alte zeitungen– zufall heisst was mir die mitarbeiter wie lange überlassen

20 minuten täglich direkt angesprochen sein – das tust du, man fragt mich ohne chance auf antwort.

der rest ???

ein kalendertag hat 24 stunden.

meine arbeit passiert in den leeren zeiten – ich denke, ich plane lebensmöglichkeiten, ich träume. im leben draussen werden viele menschen genau dafür hoch bezahlt. ich bringe die ergebnisse nie gewinnbringend ein keiner hat etwas davon für den sozialstaat bin ich ein minusposten.

ich lebe gerne sogar in der einrichtung und ich liebe die mitarbeiter die sich um mich sorgen. heimat ist ein grosser begriff. ich bin im heim zuhause.

für mich sorge ich wenn ich denke plane und träume. ich brauche neuen denkstoff. dafür könnten menschen draussen sorgen.

immer nur einrichtung setzt ständig das gleiche gedankenkarussell in bewegung. ein volksfest mit nur einem karussell ist langweilig oder? achterbahn riesenrad schiessbuden und schiffschaukeln nicht zu vergessen geisterbahn und spiegelkabinett geben einem volksfest die richtige stimmung. in bayern braucht es auch das bierzelt unbedingt."

Mit der gemeinsamen Fachtagung beschäftigte sich die DHG und die DGSGB mit der notwendigen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht und vor allem mit den fachlichen und konzeptionellen Herausforderungen für ein Bundesteilhabegesetz.

*www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/31054/Verachtet-werden-kann-man-sich-im-Heim-nicht-leisten.htm

 

"Jetzt reicht es. Gebt mir eine Chance"

Rollstuhlfahrer will nicht länger von Gesellschaft ausgeschlossen werden und zu Hause umhersitzen

 

WALDHAUSEN. „Ich muss immer bitten und betteln. Jetzt reicht es. Gebt mir eine Chance. Ich muss auf eigenen Füßen stehen. Ich will und muss Arbeit finden. Ich mache mir täglich in meiner Wohnung Gewissensbisse: Andere stehen in diesem Alter auf eigenen Füßen. Ich bin abhängig“, erreicht zum Jahreswechsel ein Hilfeschrei die BezirksRundschau.

Oliver Norek, 27, sitzt im Rollstuhl. Er legt der BezirksRundschau die mehrseitige Stellungnahme des chefärztlichen Dienstes vor. Norek hat eine „infantile Zerebralparese vom spastisch tetraparetischem Typ, beinbetont“. Auf Deutsch: Bewegungsstörungen. In der chefärztlichen Stellungnahme heißt es, dass die Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht: „ Der Versicherte ist nicht invalid. Der Untersuchte wäre überwiegend einsetzbar für leichte körperliche Tätigkeiten im Sitzen unter durchschnittlichem Zeitdruck, bei durchschnittlicher psychischen Belastung.“
Nach dem positiven Pflichtschulabschluss war Oliver zehn Jahre im „ersten“ Arbeitsmarkt tätig. Sieben Jahre als kaufmännischer Angestellter in der Galerie Norek in Melk. „Hier meisterte ich das Kunden- und Terminmanagement. Ich koordinierte Telefon- und Empfangsdienste“, erzählt Oliver. Inzwischen sind die Eltern in Pension.
Oliver Norek „Ich flehe an alle Unternehmer, gebt mir eine Chance! Politiker und an das Arbeitsmarktservice: Helft mir bei der Eingliederung in eine menschenwürdiges Berufsleben. Ich will nicht ewig in meiner Wohnung sitzen oder in eine Hilfseinrichtung abgeschoben werden. Noch nicht! Ich kann 20 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Nachtschichten. Ich kann telefonieren, am PC arbeiten, Hilfsdienste verrichten. Meine zweite Muttersprache ist Polnisch. Natürlich gibt es für den künftigen Arbeitgeber auch Förderungen.“ Norek ist erreichbar: oliver.norek@aon.at
Tel. 0650 53 888 40


www.meinbezirk.at/pabneukirchen/wirtschaft/jetzt-reicht-es-gebt-mir-eine-chance-d1197707.html

Geheimplan aufgedeckt: Inklusive Behindertenpolitik ohne Menschen mit Behinderungen

Text: Dipl.-Pol. Christiane Link · 2. April 2015 15:11 Uhr
Der Bund und die Länder wollen sich in einer Zielvereinbarung auf eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich einigen, allerdings ohne Menschen mit Behinderungen zu beteiligen.


Der Entwurf der Zielvereinbarung "Inklusive Behindertenpolitik", der BIZEPS exklusiv vorliegt, sieht in Abschnitt 9 unter anderem vor, bei behindertenrelevanten Vorhaben Menschen mit Behinderungen frühzeitig und durchgehend einzubeziehen, wie es Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

So ist es mehr als paradox, dass von den Behindertenorganisationen bei der Erarbeitung des Entwurfs niemand eingebunden wurde. Der Bund und die Länder habe sich bewusst dagegen entschieden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung des Entwurfs einzubeziehen, musste BIZEPS von mehreren Seiten erfahren. Nicht einmal die Politik wurde im angemessenen Rahmen beteiligt.

Bislang hatte es nur zwei Sitzungen zu dem Papier gegeben. Eine weitere soll noch folgen. Der Beschluss der Zielvereinbarung soll dann bei der LandessozialreferentInnenkonferenz im Juni erfolgen.

 

Wir stellen den Entwurf online

Hier können Sie den Entwurf vom 24. Februar 2015 lesen: Entwurf Zielvereinbarung "Inklusive Behindertenpolitik"

 

Behindertenbewegung nicht beteiligt

"Wir sind sehr irritiert, dass man uns das Papier erst zuspielen muss, damit wir von dem Vorhaben, eine Zielvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu schließen, erfahren", sagte Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

Wenn schon bei der Erarbeitung einer Zielvereinbarung Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden, müsse man sich fragen, wie ernst das zuständige Sozialministerium und die Länder die Umsetzung und die Anforderungen der UN-Konvention grundsätzlich nehmen.

Selbst die gesetzliche normierten Vertretungs- und Beratungsorgane wie der Bundes-Behindertenbeirat oder auf Wiener Landesebene, die Wiener Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, waren nicht über das Vorhaben und die Inhalte des Papiers informiert.

Menschen mit Behinderungen bei einem solchen Vorhaben, bewusst auszuschließen, lasse durchaus Schlüsse zu, dass der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in den Köpfen der zuständigen Beamten noch nicht angekommen sei.

Die Forderung von BIZEPS lautet daher, die Vertretungsorgane von Menschen mit Behinderungen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention umgehend an dem Prozess der Zielvereinbarung zu beteiligen und die Geheimniskrämerei umgehend zu beenden.

Quelle:   www.bizeps.or.at/news.php?nr=19

 

 

Setzt die Stadt Wien bei Persönlicher Assistenz weiter Sparstift an?

 

DemonstrantInnen fordern Rücknahme aller geplanten Kürzungen und Valorisierung der Förderungen für Persönliche Assistenz. Fonds Soziales Wien zu Dialog bereit.

 

Anläßlich der heutigen Sitzung der Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) in der Landtraßer Hauptstraße im 3. Wiener Gemeindebezirk protestierten behinderte Menschen gegen Einsparungen bei der Persönlichen Assistenz.

Bei der Sitzung waren neben InteressenvertreterInnen von Menschen mit Behinderung auch VertreterInnen der Stadt Wien bzw. des Fonds Soziales Wien – darunter Robert Bacher (Leiter Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität und Beratung) und Martina Plohovits (Abteilung Bildung, Beratung, Assistenz) – anwesend.

Demo IVMB 23.06.2015 Foto2

TeilnehmerInnen bei der Demo anläßlich der Sitzung der IVMB am 23.06.2015

Wie in den letzten Wochen bekannt wurde, sollen sg. „Sonderregelungen“ für Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf ersatzlos gestrichen werden. Abgesehen von dieser geplanten Kürzung werde schon seit Jahren gespart, indem die Förderbeträge nicht an die Inflation angepasst würden.

Auf einem Flugblatt machten die Demo-TeilnehmerInnen auf die prekäre Situation von AssistenzbezieherInnen und insb. der von Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf aufmerksam.

Demo IVMB 23.06.2015 Flugblatt

Flugblatt Demo IVMB 23.06.2015

 

Auf Initiative einer Sitzungsteilnehmerin wurden der Gruppe von DemonstrantInnen 10 Minuten der Sitzungszeit gewährt, um das Anliegen vorzubringen. Daraufhin wurden die Betroffenen vom Fonds Soziales Wien zu einem Gespräch eingeladen. Ein entsprechender Termin soll schriftlich vereinbart werden.

Nach einer kurzen Besprechung zogen die DemonstrantInnen ab.


 

AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2015

Quelle:  www.behindertenarbeit.at/43487/setzt-die-stadt-wien-bei-persoenlicher-assistenz-weiter-sparstift-an/

 

DANCEPRINCESS

Die Blase platzt ...

 

 

 

2017

 

Das Jahr „2017“ ist ein neuer Wechsel lauter Veränderungen für behinderten Frauen und  Männer, die mit persönlicher Assistenz  in der eigenen Wohnung leben.

Behinderte Frauen und  Männer benötigen persönliche Assistenz ihren Beruf  zu erwerben. Ohne persönliche Assistenz können behinderte Frauen und  Männer nicht aus der Wohnung kommen.

Manche behinderte Frauen und Männer haben Existenzängste ihr bisheriges Leben zu verlieren, ein Leben, dass sie sich hart  erarbeitet haben.

Eine behinderte Frau, Anita, lebt seit 2009 in ihrer eigenen Wohnung mit Assistentinnen. Anita lebt sehr gut. Seit einigen Jahren lebt Anita für den  Tanz und Musik.  Seit einigen Jahren ist sie die Künstlerin „Danceprincess“.

Doch vielleicht hat die Künstlerin „Danceprincess“ nicht lange Zeit, um für kurz im Rampenlicht zu leben. denn Anita hörte, dass in Zukunft Veränderungen im Bereich Persönliche Assistenz geben soll. In Zukunft soll  eine verpflichtende Umstellung von Freien Dienstverträgen auf Festanstellung aller persönlichen Assistenten und Assistentinnen folgen ...?

Wie soll diese Umstellung passieren, wenn die Lohnkosten jährlich steigen?

 

Was ist, wenn der Staat die Förderung der persönlichen Assistenten und Assistentinnen ((Pflegegeldergänzungsleistung) für die Nebenkosten nicht aufkommt ... , bedeutet dies, das Ende von persönlicher Assistenz

und auch von der Künstlerin „Danceprincess“
Die Befürchtung von Anita und Danceprincess wäre es, wenn behinderte Menschen:

Spastiker,  ihr bisheriges selbstständiges Leben, aufgeben müssten!

  Ein großer Wunsch von Anita und Dancepricess wäre es, dass alle behinderte Menschen das Recht auf die Pflegegeldergänzungsleistung bekämen und damit auch das Leben, das sie führen wollen und

IHRE STIMME

Doch  dieses ... bleibt ein Traum!
 

 

ISOLIERT UND VERGESSEN?

ZUM LEBENSALLTAG VON MENSCHEN VON BEHINDERUNG

 

Die letzten Wochen und aktuellen Maßnahmen rund um die Corona Pandemie zeigen, wie es um Inklusion in unserer Gesellschaft steht und wo sie endet.

 
 

Menschen mit Behinderung waren und sind in die Erstellung der neuen gesellschaftlichen Verordnungen nicht eingebunden. Sie werden als Zielgruppe zu wenig bis gar nicht wahrgenommen. Nur ein Bruchteil der Informationen zur Corona Krise ist in Leichter Sprache zugänglich. Selbst im neuen Pandemie-Gesetz besteht für diese Zielgruppe kein Schutz vor Diskriminierung. Der Leitsatz „Nichts über uns ohne uns“ gilt für Menschen mit Behinderung in diesen Wochen nicht mehr.

Die derzeitige soziale Ausgrenzung trifft besonders jene Menschen mit Behinderung hart, die in Tagesstrukturen arbeiten und in Wohneinrichtungen leben. Die Tagesstrukturen sind zu einem großen Anteil geschlossen oder im Notbetrieb. Ihre Mitarbeitenden sind zu mehr als 80 Prozent in Kurzarbeitszeit. Fahrtendienste stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung und Bewohner*innen von WGs erhalten keine Informationen, wann sich dieser Umstand wieder ändert.

Der Ausgang aus den Wohneinrichtungen ist auch dadurch für viele Menschen mit Behinderung nicht möglich. Einige dürfen die WGs nicht verlassen bzw. nur in Begleitung von Betreuungspersonal. Diesem Personal steht für diese Begleitungen jedoch kaum Ressourcen zur Verfügung, wodurch Ausgänge für viele Bewohner*innen seit 9 Wochen nicht bzw. nur vereinzelt (für Einkäufe) möglich sind. Ein Ende dieser Beschränkungen ist nicht in Sicht, Bewohner*innen werden nicht (ausreichend) informiert. Sie haben zudem kaum Zugang zu technischen Ressourcen, um mit ihrem sozialen Umfeld in Kontakt zu bleiben.

Diese Maßnahmen wirken nicht nur auf individueller, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene. Es verändert das öffentliche Bewusstsein: Da viele Menschen mit Behinderung jetzt zu Hause bleiben, tauchen sie im öffentlichen Bild nicht mehr auf. Sie geraten in Vergessenheit und ihre Bedürfnisse werden noch weniger berücksichtigt.

Uns macht diese Situation betroffen und wir sind sehr irritiert, von derartigen Strukturen und Erfahrungsberichten im Jahr 2020 zu hören. Menschen mit Behinderung müssen ausreichend geschützt werden, über jede Beschränkung muss jedoch informiert werden. Sie auf diese Weise zu isolieren und lange im Ungewissen zu lassen, schränkt sie in ihrer Selbstbestimmung und Freiheit ein. 

Artikel @ bizeps.or.at

 
 

 

 

ISOLIERT UND VERGESSEN?

ZUM LEBENSALLTAG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

 
https://www.youtube.com/watch?time_continue=38&v=1qtLz7QZr9k&feature=emb_logo
 
Artikel @ bizeps.or.at
 
 

 

 

 

Cripping Inclusion? Ist Inklusion Utopie?

                                            

Die Frage nach Inklusion durchzieht mein Leben. Immer wieder versuche ich danach zu streben, falle zurück und rolle wieder einen Schritt vor. Wohin führt mich dieser Weg? Auf eine ganz bestimmte, besondere Reise. 

Wohin führst du mich? Auf ganz verschiedene Berge und Täler, auf eine ganz besondere Weise!

Oft auch durch Berge und Täler von Schmerz und Leid. Aber auch ganz viel Freud.

Ich hinterfrage dich immer wieder. Wo sind wir als Gesellschaft auf diesem Weg? Bist du Cruel Optimism, criptopischer Gedanke, eine Utopie? Die Welt verändernd, verändern wollend, strebe ich doch immer weiter; Cripping Inclusion auf diese Weise. Wirst du, Inclusion, zu Crip Inclusion? Wie nur? Wie nur bringe ich dich dazu? Bringe ich dich dazu? Willst du diese ganz besondere Reise? Wird sie gelingen? Werden wir dann von Crip Inclusion singen?

Wohin willst du mich bringen?

Wohin wirst du mich bringen?

Will ich von Crip Inclusion singen?

 

Ja, ich will von Crip Inclusion singen und breite meine Schwingen! 

 

… Will zu Social Justice mit dir gehen! Wo bist du im Tanz? Du bedeutest ein Miteinander! Ich erfülle mein Herz und sehe dich, blicke zu dir. Ich kann dich, Social Justice, nicht erzwingen, aber zu dir beitragen und dich dadurch weit-erbringen: deine Blicke und Gefilde weiten und dich verbreiten!       

 

(Elisabeth Magdlener 2020)

 

Wir trauern um unseren Präsidenten Herbert Pichler

3. April 2021

 

Unser Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Herbert Pichler, ist bei einem Unfall am frühen Morgen des 03. April 2021 verstorben. Laut Polizeiinformationen erfasste ihn ein Autolenker unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein, als er aus dem PKW ausstieg.

Wir, das Präsidium des Österreichischen Behindertenrates und die Mitarbeiter*innen des Österreichischen Behindertenrates, stehen unter Schock und können kaum Worte finden. „Herbert Pichler war seit 2017 Präsident des Österreichischen Behindertenrates. Er kämpfte unermüdlich und mit vollem Herzblut für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das er jetzt so plötzlich und so brutal aus dem Leben gerissen wurde, ist für uns kaum zu begreifen“, so Michael Svoboda, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates.

Arbeit, Bildung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen – darauf legte Herbert Pichler den Fokus seiner Arbeit. Als Absolvent einer Sonderschule lag Herbert Pichler das Thema schulische Inklusion besonders am Herzen und als Leiter des ÖGB Chancen Nutzen Büros wusste er um die große Relevanz von Arbeit für Menschen mit Behinderungen. 2021 war ein besonders forderndes Jahr, Herbert Pichler kämpfte erfolgreich dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen gut durch die COVID-19 Pandemie kommen.

Die Gemeinschaft der Menschen mit Behinderungen hat ein starke und wichtige Stimme verloren und viele von uns einen Mentor, Mitkämpfer und loyalen Freund.

https://www.behindertenrat.at/2021/04/wir-trauern-um-unseren-praesidenten-herbert-pichler/?fbclid=IwAR2B-OhE37SZsQuaFAeRQEZAwsohbg2Gqx_i8SxQBz3Py9dseWseZsqrM3M